Ihre Unterstützung zahlt sich auch für Sie aus:
Der Staat unterstützt Stifterinnen und Stifter damit, dass Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzbar sind. Bis zu 20% der Jahreseinkünfte kann demnach jeder Bürger/jede Bürgerin pro Jahr steuerlich geltend machen. Bis zu einer Million Euro sind von der Steuer absetzbar, wenn diese als Vermögen in eine Stiftung gegeben werden. Dies kann auf Wunsch auch über einen Zeitraum von zehn Jahren geschehen. Informationen dazu finden Sie u.a. hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Stiftung/
In eine Stiftung kann nicht nur Geldvermögen, sondern auch andere Werte wie z.B. Immobilien eingebracht werden, für die besondere steuerliche Vergünstigungen gelten.







